Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1
Geltungsbereich


(1)
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der LLOYD Shoes GmbH (nachfolgend „LLOYD”) und dem Besteller (nachfolgend „Kunde”) aufgrund von Bestellungen der Kunden über das LLOYD B2B Online Portal unter www.lloyd.de (nachfolgend „LLOYD B2B Portal“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung.

(2)
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn LLOYD ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.




§ 2
Kundenkreis


Das Produktangebot im LLOYD B2B Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).





§ 3
Vertragschluss


(1)
Die Angebote im LLOYD B2B Portal sind unverbindlich.

(2)
Durch Aufgabe einer Bestellung im LLOYD B2B Portal macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben werden, wenn sich der Kunde vorher registriert hat und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Betätigung des Buttons „AGBs bestätigt“ akzeptiert hat.

(3)
LLOYD wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von LLOYD angenommen, sobald LLOYD gegenüber dem Kunden (per EMail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme durch LLOYD zustande.





§ 4
Versendung der Ware


(1)
LLOYD wird die Ware bis spätestens zu dem bei der Bestellung auf der jeweiligen Angebotsseite ersichtlichen Versandtermin (Lieferung in Dekaden) an den Kunden absenden, wobei dieser nur annähernd gilt.


(2)
Erhält LLOYD aus von LLOYD nicht zu vertretenen Gründen Lieferungen oder Leistungen eines Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Umstände höherer Gewalt ein, die LLOYD die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist LLOYD berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des hindernden Umstandes zuzüglich einer angemessenen Anpassungszeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist LLOYD aus den vorstehenden Gründen eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich, wird dies dem Kunden unverzüglich angezeigt.

(3)
LLOYD ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.






§ 5
Preise und Zahlung


(1)
LLOYD trägt die Versandkosten, wenn der Wert der betreffenden Nachbestellung einen Betrag von 275,00 € überschreitet.

(2)
Zahlungsbedingungen: 10 Tage 3 %, 30 Tage netto


(3)
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist LLOYD berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens von LLOYD bleibt unberührt.


(4)
Erfährt LLOYD von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, insbesondere der Kunde die Zahlungen einstellt, oder wenn LLOYD andere Umstände bekannt werden, so ist LLOYD berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist LLOYD darüber hinaus berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bei Zahlungsverzug Lieferung einzustellen und von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags mit dem Kunden zurückzutreten.



(5)
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.





§ 6
Transport, Gefahrübergang


(1)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt LLOYD das angemessene Transportmittel und das Transportunternehmen nach dem billigen Ermessen von LLOYD.

(2)
Der Transport erfolgt auf Rechnung von LLOYD und Gefahr des Kunden.

(3)
LLOYD schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine im LLOYD B2B Portal genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(4)
LLOYD wird die Ware gegen übliche Transportrisiken auf eigene Kosten versichern.





§ 7
Eigentumsvorbehalt


(1)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von LLOYD (Vorbehaltsware).

(2)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Im Gegenzug tritt der Kunde LLOYD bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung von LLOYD ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen Dritte oder seine Abnehmer erwachsen. Der Kunde bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit seinem Abnehmer eine Vereinbarung zu treffen, die die Rechte von LLOYD in einer bestimmten Form beschränken oder die Vorausabtretung zunichte machen.

(3)
LLOYD ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Verlangt LLOYD Herausgabe, so liegt eine Rücktrittserklärung nur vor, sofern dies ausdrücklich erklärt wurde. Hat LLOYD die Vorbehaltsware zurückgenommen, so kann LLOYD sich aus dieser durch freihändigen Verkauf befriedigen.


(4)
LLOYD wird die abgetretenen Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – , kann LLOYD vom Kunden verlangen, dass dieser LLOYD die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und LLOYD alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die zur Geltendmachung der Forderungen benötigt werden.





§ 8
Gewährleistung


(1)
Der Kunde ist bei Eingang der Ware verpflichtet, diese hinsichtlich der Menge und Güte sorgfältig und umgehend zu untersuchen. Mängel sind LLOYD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger und unverzüglicher Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind LLOYD unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

(2)
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Material oder des Designs, können nicht beanstandet werden.

(3)
Soweit die Ware mangelhaft ist, ist LLOYD zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt LLOYD die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Nettokaufpreises. Das Recht von LLOYD, Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, bleibt unberührt.


(4)
Kommt LLOYD der Verpflichtung nach Ziffer 8 (3) nicht nach oder schlägt die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. In beiden Fällen ist LLOYD berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift zu erteilen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts ist LLOYD berechtigt, dem Kunden gegenüber die Rücknahme der Ware auszuschließen.

(5)
Jegliche Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LLOYD.

(6)
Im Falle, dass der Kunde einen Mangel zu Unrecht gerügt hat, kann LLOYD Ersatz der Aufwendungen verlangen, die im Zusammenhang mit der Mängelrüge entstanden sind.

(7)
Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung.





§ 9
Haftung


(1)
Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 (2) wird die gesetzliche Haftung von LLOYD für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

(i)
LLOYD haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (d.h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, sog. "Kardinalpflichten");

(ii)
LLOYD haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

(2)
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.



(3)
Soweit die Haftung von LLOYD eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen von LLOYD.





§ 10
Datenschutz


(1)
LLOYD verarbeitet die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden personenbezogenen Daten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und solange LLOYD zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften verpflichtet ist.

(2)
LLOYD behält sich vor, personenbezogene Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. LLOYD wird auch sonst personenbezogene Daten des Kunden nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, es sei denn, LLOYD ist gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet oder die Weitergabe erfolgt an Unternehmen, die die personenbezogenen Daten des Kunden im Auftrag von LLOYD zum Zwecke der Durchführung des Vertrages zwischen LLOYD und dem Kunden verarbeiten.
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(3)
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Kundendaten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen.





§ 11
Anwendbares Recht


Der zwischen LLOYD und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.








§ 12
Gerichtsstand


Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Düsseldorf ausschließlich zuständig.





§ 13 Konflikt


Im Falle eines Widerspruches zwischen der deutschen und englischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.


Stand: Oktober 2012

LLOYD Shoes GmbH
Hans-Hermann-Meyer-Str. 1
27232 SULINGEN
DEUTSCHLAND